FAQ

Frage: Gibt es eine Möglichkeit auch nach der »Urinale 2015« meinen Urin auf Glyphosat untersuchen zu lassen?

Antwort: Nach der Aktion »Urinale 2015« und der statistischen Datenerhebung haben wir uns dafür entschieden, Menschen, die ihren Urin auf Glyphosatrückstände untersuchen lassen möchten, dies zu erleichtern. Auf der Webseite »Landwende« kann daher weiterhin ein Urinprobenset bei uns bestellt werden, welches den Fragebogen vom Labor sowie ein Röhrchen für die Probe enthält. Es ist an dasselbe Labor, mit dem wir im Rahmen der »Urinale 2015« kooperiert haben, adressiert. Damit wir diesen Service leisten können, bitten wir Sie um eine Spende. Die Kosten für die Analyse werden Ihnen direkt vom Labor in Rechnung gestellt.

 

Frage: In meinem Urin wurden Rückstände von Glyphosat gefunden. Was fange ich mit dem Messwert an?

Antwort: 1. Der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgelegte Grenzwert für Rückstände von Ackergiften generell – und damit auch von Glyphosat im besonderen – im Trinkwasser beträgt 0,1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter). Häufig liest man auch den Wert 0,1 µg/l (Mikrogramm pro Liter); die beiden Werte entsprechen sich und beziffern denselben Grenzwert.

2. Babynahrung darf derzeit Rückstände von Ackergiften bis zu 10 ng/ml enthalten; dieser Wert liegt um das Hundertfache höher als der Grenzwert für Trinkwasser. Was sich der Gesetzgeber bei diesem Missverhältnis zwischen Trinkwasser- und Babykostbelastung gedacht hat, bleibt rätselhaft.

3. Idealerweise sollte Ihr Urin überhaupt keine Rückstände von Glyphosat aufweisen. Jeder gemessene Rückstand ist ein Beweis für die Tatsache, dass der Staat Ihre körperliche Unversehrtheit nicht schützt. Jedes giftige Molekül in Ihrem Körper ist eines zuviel. Das gilt grundsätzlich für alle Gifte und daher auch für Glyphosat. Es besteht der begründete Verdacht, dass es neben Glyphosat weitere Wirkstoffe aus Ackergiften gibt, die sich flächendeckend ausbreiten und fortwährend von uns eingeatmet werden. Die Wirkung derart anhaltend eingenommener niedrige Dosierungen von giftigen Chemikalien auf den Menschen gerät erst in jüngster Zeit ins Blickfeld der Forschung. Näheres dazu finden Sie auf den Webseiten des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft.

4. Untersuchungsergebnisse von menschlichem Urin mit Werten unter 1 ng/ml können derzeit mangels eindeutiger Studien nur mit Vorbehalt als wenig besorgniserregend eingestuft werden. Es gibt zwar eine Studie, die die Dauerbelastung durch Glyphosat mit einem 100.000-fach niedrigeren (!) Wert bereits als gesundheitsgefährdend erkennt. Andererseits liegen die Werte der Daten, die der WHO zu ihrer Einstufung von Glyphosat als »wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen« gedient haben, in einem höheren Bereich, so dass es einstweilen Ihrem eigenen Gefühl überlassen bleiben muss, wie Sie mit einem Befund von Glyphosatrückständen zwischen 0,01 und 0,99 ng/ml in Ihrem Urin umgehen.

5. Untersuchungsergebnisse von menschlichem Urin mit Werten über 1 ng/ml (nochmals zum Vergleich: der Grenzwert für Trinkwasser liegt um das Zehnfache niedriger bei 0,1 ng/ml) schlagen wir folgendes Prozedere vor: Falls Sie seit längerer Zeit unter sogenannten unspezifischen Symptomen leiden – z.B. unerklärliche Müdigkeit, Kopfschmerz, Infektionsanfälligkeit, Atem- oder Herzbeschwerden, Hautprobleme etc. – und den Verdacht haben, dies könne mit Ihrer Glyphosatbelastung zusammenhängen, fragen Sie Ihre/n Hausärztin/-arzt, ob sich Ihre Beschwerden auf die gemessene Glyphosatbelastung zurückführen lassen. Höchstwahrscheinlich kann Ihr/e Hausarzt/-ärztin diese Frage nicht sicher beantworten. Sollte Ihr/e Arzt/Ärztin abwiegeln, weisen Sie sie/ihn auf die Petition »Ärzte gegen Glyphosat« hin, die bereits von 6000 Medizinerinnen und Medizinern in Deutschland unterzeichnet wurde. Bitten Sie sie/ihn sodann, den Sachverhalt vom staatlichen Gesundheitsamt prüfen zu lassen. Bleiben Sie dran, und fragen Sie nach, was das Gesundheitsamt unternommen hat. Dieses wird sich schließlich an das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR wenden – womit sich der Kreis schließt, denn diese Behörde ist für die Zulassung von Glyphosat mitverantwortlich. Damit ist Ihrer Gesundheit zwar noch nicht geholfen, aber Ihr Fall ist bei derjenigen Stelle gelandet, die als erste etwas dafür tun kann und sollte: nämlich die Anwendung von Glyphosat verbieten!

6. Eine Studie aus Schweden stützt die Vermutung, dass die Umstellung der Ernährung von konventioneller auf biologische Kost die Belastung mit Glyphosat schon in relativ kurzer Zeit signifikant reduzieren kann. Andererseits zeigen die »Urinale«-Daten, dass auch Biokost-Esserinnen und -Esser nicht unerheblich mit Glyphosat belastet sind. Da Biokost strengen Rücksnatndskontrollen unterliegt, kann die Aufnahme des Gifts durch die Nahrungsaufnahme weitgehend ausgeschlossen werden. Wir inhalieren das Gift vermutlich mit der Atemluft. Um sich nicht auch über das Essen Glyphosat zuzuführen, kann daher unsere Empfehlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur lauten: Essen Sie nach Möglichkeit keine konventionell erzeugten Lebensmittel, sondern Biokost; wählen Sie möglichst frische Lebensmittel, am besten direkt aus dem Garten oder aus Ihrem Naturkostladen regionale Erzeugnisse und so gut wie naturbelassene Produkte – eben das, was der gesunde Menschenverstand als „lebendig“ bezeichnet.

7. Engagieren Sie sich für eine enkeltaugliche Landwirtschaft!

 

Frage: Beim Abkochen der Urinprobe ist mir fast der vollständige Urin verdampft. Was mache ich falsch?

Antwort: Sie dürfen die Probe nicht kochen! Bitte geben Sie das gut verschlossene Röhrchen (befüllt bis zur Hälfte mit morgendlichem Mittelstrahlurin) in ein Gefäß. Übergießen Sie es vollständig mit kochendem Wasser und lassen Sie es für 10 Minuten im auskühlenden Wasser stehen. So wird der Versand von infektiösem Material ausgeschlossen und der Urin für die Untersuchung haltbar gemacht. Verwenden Sie dann für den Versand die mitgelieferte adressierte Versandtasche.

 

Frage: Bedeutet »freigestellte veterinärmedizinische Probe«, dass ich den Umschlag für die Post nicht mehr frankieren muss?

Antwort: Nein, der Umschlag mit der Urinprobe und dem ausgefüllten Fragebogen muss noch von Ihnen ausreichend frankiert werden. Wenn Sie den Umschlag nicht verkleben, sondern lediglich mit einer Klammer verschließen, gelangt die Sendung als »Warensendung« an das Labor und kostet Sie 0,90€ Portogebühr. Wir empfehlen jedoch, den Umschlag zu verkleben, damit die Probe nicht herausfallen kann. Dann kostet die Sendung 2,40€.

 

Frage: Wer hat die Studie angefertigt?

Antwort: Tatsächlich war es keine umfassende Studie, die aus den Urinale-Daten hervorging, sondern es ging um eine quantitative Erhebung von Daten zur Glyphosat-Belastung in einem repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung Deutschlands. Die statistische Auswertung wurde im ersten Quartal 2016 im veterinärmedizinischen Labor BioCheck in Leipzig von einer wissenschaftlichen Fachkraft vorgenommen.

Abhängig von der weiteren Entwicklung des Zulassungsverfahrens könnte jederzeit eine detaillierte Studie entworfen werden, die erkennbare Trends aus der Datenerhebung exakt untersucht und unter anderem Rückschlüsse auf die Frage zulässt, auf welchem Weg es zur Anreicherung von Glyphosat im menschlichen Körper kommt – ein Tatbestand, den die Industrie bestreitet.

 

Frage: Mit welchem Verfahren wird die Urin-Untersuchung vorgenommen?

Antwort: Zur Analyse der Urinprobe wird der sogenannte ELISA-Test (ein enzymgekoppelter Immunabsorptionstest) verwendet. Dabei zeigt eine Reaktion von Antikörpern das Vorhandensein eines bestimmten Stoffs an. Der Test hat sich in der Praxis des untersuchenden Labors als sehr zuverlässig erwiesen. Das untersuchende Labor lässt Stichproben von anderen Laboren mit anderen Verfahren gegenprüfen, um die Gefahr von falsch-positiven Ergebnissen zu minimieren. Im Fall der Urinale haben wir rund 20 Stichproben gegenprüfen lassen, um die Aussagekraft des ELISA-Tests zu erhärten.

 

Frage: Mir geht es gar nicht so sehr darum, meinen persönlichen Glyphosat-Wert zu erfahren; ich möchte in erster Linie den politischen Druck auf die Verantwortlichen erhöhen! Ist es sinnvoll, weitere (kostenpflichtige) Proben einzuschicken, nachdem die Datenerhebung bereits abgeschlossen ist?

Antwort: Je mehr wissenschaftlich einwandfreie Daten wir vorlegen können, um so höher ist der politische Druck, den wir erzeugen können. Daher gibt es nach oben keine Grenze der Anzahl von untersuchten Urinproben.

 

Frage: Wie sieht es aus mit dem Datenschutz (Labordaten) aus?

Antwort: Die an das Labor eingesandten Urinproben sind mit einem expliziten Auftrag zur Untersuchung versehen, der vom Labor selbstverständlich wie jeder andere persönliche Auftrag vertraulich bearbeitet wird. Zur statistischen Auswertung der Datensammlung wurden nur die anonymisierten Daten herangezogen, und so wird es auch im weiteren Verlauf gehandhabt.