Das unzuständige Ministerium?

– 6. Oktober –

Derzeit senden besorgte Bürgerinnen und Bürger Urinproben ans Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), verbunden mit der Bitte, diese auf Rückstände des Ackergifts Glyphosat zu untersuchen. Der begründete Verdacht dieser Menschen ist, dass sie Glyphosat über ihre Nahrung aufgenommen haben könnten. Nun haben wir festgestellt, dass diese Proben auf höchst ungewöhnliche Weise vom Ministerium »bearbeitet« werden: Sie werden mit einem Etikett versehen, dass die Sendung nicht das BMEL betreffe, und postwendend zurückgesandt. Auf dem Anschreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister findet sich dann ein handschriftlicher Vermerk, dass die »ordnungsgemäße Behandlung« der Probe nicht möglich gewesen sei!

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Erstaunt fragen wir uns: Wer, wenn nicht der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und das ihm unterstehende Ministerium, sollte dafür zuständig sein, besorgten Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über die Belastung mit einem in der Landwirtschaft eingesetzten Ackergift, das über die Nahrung aufgenommen worden sein könnte, Auskunft zu erteilen?

Wir schlagen deshalb vor, dass Betroffene die zurückgesandte Urinprobe erneut an das BMEL einsenden und eine formal korrekte Auskunft bzw. die Weiterleitung der Probe an die zuständige Stelle einfordern. Als Formulierungshilfe kann dieser Vordruck heruntergeladen werden. So können Sie Ihre Nachfrage ans BMEL richten:

  1. Besorgen Sie sich einen geeigneten Luftpolsterumschlag, oder entfernen Sie Adressaufkleber und Frankierung von dem alten, um Verpackungsmüll zu vermeiden.
  2. Geben Sie die Karte und die Urinprobe Ihrer ursprünglichen Sendung in den neuen Umschlag und legen Sie einen mit Absender, Datum und Unterschrift versehenen Brief an Bundesminister Christian Schmid bei (dazu können Sie zum Beispiel den über diese Seite herunterladbaren Vordruck verwenden).
  3. Adressieren Sie den Umschlag ans BMEL.
  4. Vermerken Sie auf dem Umschlag »Freigestellte medizinische Probe«.
  5. Frankieren Sie den Umschlag mit 2,40 Euro.
  6. Senden Sie den adressierten und frankierten Umschlag ans BMEL.
  7. Drücken Sie auf Ihre persönliche Weise an geeignet erscheinenden Stellen Ihr Erstaunen darüber aus, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL Ihre Sorge darüber, mit einem in der Landwirtschaft eingesetzten Pflanzengift belastet zu sein, das mit der Ernährung in Ihren Körper gelangt sein könnte, nicht ernstnimmt.
  8. Informieren Sie uns über den weiteren Verlauf Ihrer Korrespondenz mit dem BMEL.